Nationale Anpassung wegen GAP-Änderungen
Berlin: (hib/NKI) Aufgrund von Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sollen zum einen die finanziellen Interessen der EU geschützt werden, zum anderen soll das Betäubungsmittelgesetz aktualisiert werden, um die Regeln zum Anbau und zum Verkauf von Nutzhanf anzupassen.
Auf diese Änderungen reagiert die Bundesregierung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften“ (20/6315). Der Entwurf soll am Donnerstag, 20. April 2023, ohne Aussprache an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Beratung überwiesen werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sei notwendig, weil es durch die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) und die damit einhergehende Ablösung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 durch die Verordnung (EU) 2021/2116 zu einer Änderung von Regelungen gekommen sei, die dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienten. Die Verordnung (EU) 2021/2116 enthalte weniger Regelungen, die unmittelbar gegenüber dem Antragsteller angewendet werden könnten, und verpflichte den Mitgliedstaat stärker als bisher, seine nationalen Verwaltungssysteme entsprechend auszugestalten.
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes werden Verweise in den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes aktualisiert, die „den Anbau und den Verkehr mit Nutzhanf“ betreffen. Zudem hat sich der zulässige THC-Gehalt seit dem 1. Januar 2023 geändert und beträgt nun 0,3 Prozent statt wie zuvor 0,2 Prozent.